AGB Baumservice-Grüttner
1. Geltungsbereich


(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Baumservice-Grüttner (nachfolgend „BS-Grüttner“)
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller
Verträge, die BS-Grüttner mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Ihnen/Sie“ genannt) über
die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


(2) Ihre Geschäftsbedingungen oder die Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn BS-Grüttner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn BS-Grüttner
auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Ihre Geschäftsbedingungen oder die eines Dritten enthält oder
auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer aus Industrie, Handel, Handwerk,
Gewerbe und selbstständig beruflich Tätige. Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im
Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft
durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,                                                      zu verlangen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote BS-Grüttners sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere
für unsere Darstellungen im Onlineshop und Katalog. Bestellungen oder Aufträge kann BS-Grüttner
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.


(2) Im Online-Shop können Sie aus dem Sortiment Produkte auswählen und diese zunächst
unverbindlich in den sogenannten „Warenkorb“ legen. Vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung
können Sie Ihre Eingaben jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf erläuterten
Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der
im Warenkorb befindlichen Produkte ab.


(3) Bei einer Bestellung im Online-Shop wird Ihnen BS-Grüttner daraufhin eine automatische
Bestellübersicht per Mail zusenden, in welcher Ihre Bestellung nochmal aufgeführt wird. Sie haben
über die Funktion „drucken“ die Möglichkeit zum Ausdrucken. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass
der Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Die
automatische Bestellübersicht dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist
und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der
Annahmeerklärung durch BS-Grüttner zustande, die mit einer gesonderten E-Mail oder mit Versand
der Ware erfolgt.


(4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der schriftlich
geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle
Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche
Zusagen BS-Grüttners vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche
Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils
ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.


(5) Angaben BS-Grüttners zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße,
Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen
desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie
sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen
der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund
rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von
Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


(6) BS-Grüttner behält das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten
und Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen,
Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie
dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung BS-Grüttners weder als solche noch
inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder
vervielfältigen. Sie haben auf Verlangen BS-Grüttners diese Gegenstände vollständig zurückzugeben                                                          und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines
Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter
Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.


3. Preise und Zahlung

(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten für den jeweils aufgeführten Leistungs- und
Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen
sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll
sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.


(2) Jede Partei ist berechtigt, aufgrund von veränderten Marktbedingungen Preisverhandlungen zu
verlangen. Als veränderte Marktbedingungen verstehen die Parteien eine Veränderung des
Großhandelspreisindex des Statistischen Bundesamtes um 10 (in Worten: zehn) vom Hundert im
Vergleich zum Vorjahresmonat. Kommt in diesen Verhandlungen keine Einigung zustande, sind die
Parteien jeweils berechtigt, die betreffenden Produkte aus dem vereinbarten Produktkatalog zu
entfernen. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise BS-Grüttners zugrunde liegen und die
Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung
gültigen Listenpreise BS-Grüttners (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen
Rabatts).


(3) Sie zahlen grundsätzlich per Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne
Abzug zu überweisen; bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto.
Bei Teillieferungen kann BS-Grüttner eine anteilige Zahlung gemäß vorangegangenen Regelungen
verlangen.


(4) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei BS-Grüttner. Die Zahlung per Scheck
ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leisten Sie bei Fälligkeit
nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die
Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Zusätzlich müssen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 40 € in Rechnung stellen.


(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher
Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Ihnen steht
ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.


(6) BS-Grüttner ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn BS-Grüttner nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu
mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen BS-Grüttners durch
Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die
derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


(7) Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.


4. Lieferung und Lieferzeit
(1) Bestellungen, die werktags (jedoch nicht samstags) bis 16.00 Uhr bzw. 13:00 (freitags) in unserer
Warenwirtschaft erfasst werden, werden dem Versanddienstleister am gleichen Tag zur Auslieferung
am nächstfolgenden Werktag (jedoch nicht samstags) übergeben (Heute bestellt – morgen da!). Für
Artikel, bei denen in unseren Katalogen oder im Online-Shop eine abweichende Lieferzeit im
Zusammenhang mit dem LKW-Symbol genannt ist, gilt die dort angegebene Lieferzeit ausgehend von
einer Bestellung bis 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) bzw. 13.00 Uhr (freitags). In
Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten sind verbindlich. Ausgenommen hiervon sind
Aufträge, bei denen es nach Auftragserteilung zu Änderungswünschen seitens des Kunden kommt,
spätere Zusatz- oder Erweiterungsaufträge erteilt werden sowie Aufträge, bei denen erst nach
Empfangsbestätigung Dateien, Zeichnungen, Bild- und Textdateien, Druckfreigaben vom Kunden
eingereicht werden, sowie Aufträge, die an Feiertagen am Sitz BS-Grüttners übermittelt werden. In
diesen Fällen beginnt die in der Auftragsbestätigung mitgeteilte Lieferzeit erst nach Erhalt zu laufen.
Gleiches gilt für Aufträge, bei denen aufgrund des Volumens vereinbarte Anzahlungen nicht pünktlich
geleistet wurden.

 

(2) Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen
Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert
werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch
von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen
geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten. Vorbehaltlich der Selbstbelieferung werden
wir für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir
von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer
deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, werden wir die restlichen Waren ohne
erneute Berechnung der Versandkosten nachliefern, soweit dies für Sie zumutbar ist.

 

(3) BS-Grüttner liefert nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir
liefern nicht an Packstationen. Verpackungen die von § 15 I VerpackG umfasst werden, werden nur
am Standort von BS-Grüttner zurückgenommen. Die anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
Erfolgt Ihre Bestellung nicht über den Online-Shop, gilt die Lieferbedingung „ab Werk“.


(4) Sollten Sie Ihren vertraglichen Pflichten BS-Grüttner gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommen, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist entsprechend. Die Rechte aus Verzug
bleiben unberührt.


(5) BS-Grüttner haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit
diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen
behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder
nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, neue oder andauernde Pandemien und Epidemien,
Virusvarianten) verursacht worden sind, die BS-Grüttner nicht zu vertreten hat. Sofern solche
Ereignisse BS-Grüttner die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist BS-Grüttner zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder
Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die
Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, können Sie durch unverzügliche
schriftliche Erklärung gegenüber BS-Grüttner vom Vertrag zurücktreten. Die Umstände sind von Ihnen
darzulegen.


5. Sonderanfertigungen
(1) Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich oder im Onlineshop zu bestellen. Die
Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von BS-Grüttner nicht geprüft. Für Druckergebnisse gilt: Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge.


(2) Wir schließen jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe auf erstes Anfordern frei.


(3) Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithografien,
Stanzwerkzeuge, Digitalisierungen, Dateien und ähnliches bleiben, auch wenn Sie Ihnen gesondert
berechnet werden, Eigentum von BS-Grüttner und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für uns keine
Verpflichtung, Filme, Digitalisierungen oder ähnliches länger als 6 Monate aufzubewahren.


6. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Braunschweig, soweit nichts
anderes bestimmt ist. Schuldet BS-Grüttner auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die
Installation zu erfolgen hat.


(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen BS-Grüttners.


(3) Die Gefahr für Transportschäden, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
aus jedwedem Grund geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn
des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
BS-Grüttner noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich
der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr                                                   von dem Tag an auf Sie über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und BS-Grüttner
Ihnen dies angezeigt hat.


(4) Die Sendung wird von BS-Grüttner nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken
versichert.


(5) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
die Lieferung und, sofern BS-Grüttner auch die Installation schuldet, die Installation
abgeschlossen ist,
BS-Grüttner Sie unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 6 (5) mitgeteilt und ihn
zur Abnahme aufgefordert hat,
seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder Sie mit der Nutzung
der Kaufsache begonnen haben (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen haben) und in
diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
Sie die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines BS-
Grüttner angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder
wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.


(6) Ansonsten gilt unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.
Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich
um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen
Mangel arglistig verschwiegen haben.


7. Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach
§ 478 BGB bleiben unberührt. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach unserer
Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach.


(2) Ist ein Mangel weder durch unsere Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder
sind wir nach Aufforderung dazu nicht bereit, können Sie Herabsetzung des Kaufpreises verlangen
oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.


(3) Soweit eine Abnahme erforderlich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Diese
Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen BS-Grüttners oder
seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.


(4) Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und
schriftlich gewähren. Insbesondere sind Angaben in Katalogen (bzw. im Online-Shop), Preislisten oder
sonstigen Ihnen von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben
keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen.


(5) Auf Verlangen BS-Grüttners ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an BS-Grüttner
zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet BS-Grüttner die Kosten des günstigsten
Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil sich der Liefergegenstand an
einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.


(6) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden BS-Grüttners, können Sie unter den in § 8 bestimmten
Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.


(7) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die BS-Grüttner aus lizenzrechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird BS-Grüttner nach seiner Wahl seine
Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Ihre Rechnung geltend machen
oder an Sie abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen BS-Grüttner bestehen bei derartigen Mängeln
unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur,
wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und
Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer
des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche gegen BS-Grüttner
gehemmt.

 

(8) Die Gewährleistung entfällt, wenn Sie ohne Zustimmung BS-Grüttners den Liefergegenstand
ändern oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder
unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung entstehenden
Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.


(9) Eine im Einzelfall mit Ihnen vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.


8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung BS-Grüttners auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von
Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein
Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt soweit dies zulässig ist.


(2) BS-Grüttner haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter,
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen
Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen
Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich
beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße
Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres
Personals oder den Schutz von Ihrem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit BS-Grüttner gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung
auf Schäden begrenzt, die BS-Grüttner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten
voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.


(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht BS-Grüttners für
Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den typischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten handelt.


(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen BS-
Grüttners.


(6) Soweit BS-Grüttner technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder
Beratung nicht zu dem von BS-Grüttner geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung BS-Grüttners wegen vorsätzlichen
Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


9. Schutzrechte
(1) BS-Grüttner steht nach Maßgabe dieses § 9 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von
gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen
Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der
Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.


(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines
Dritten verletzt, wird BS-Grüttner nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart
abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand
aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder Ihnen durch Abschluss eines
Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt BS-Grüttner dies innerhalb
eines angemessenen Zeitraums nicht, sind Sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den
Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.


(3) Bei Rechtsverletzungen durch von BS-Grüttner gelieferte Produkte anderer Hersteller wird BS-
Grüttner nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Ihre Rechnung                                                geltend machen oder an Sie abtreten. Ansprüche gegen BS-Grüttner bestehen in diesen Fällen nach
Maßgabe dieses § 9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche
gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz,
aussichtslos ist.


10. Eigentumsvorbehalt
(1) BS-Grüttner behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese
Abtretung an. Sie bleiben bis zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen
jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.


(2) Wenn Sie die Vorbehaltssache mit anderen Gegenständen verbinden, vermischen oder diese
verarbeiten, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung bzw.
Vermischung oder Verarbeitung. Ist Ihre Sache als Hauptsache anzusehen, so haben Sie uns
anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr
Verlangen insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt.


11. Datenschutz
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten
verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung. Diese steht Ihnen
unter https://www.baumservice-gruettner.de/datenschutzerklaerung.html zur Verfügung.


12. Verhaltenskodex
Folgende Standards finden für unser Unternehmen Anwendung: Trusted Shops Qualitätskriterien
Verhaltenskodex der BS-Grüttner zur Verfügung.
13. Rückgaberecht
Bei Standardartikeln haben Sie ein Rückgaberecht von 21 Tagen ab Anlieferung. Dies gilt für alle
Artikel, die im verkaufsfähigen Zustand und originalverpackt bei uns eintreffen. Sonderanfertigungen
sind von der Rückgabe ausgeschlossen.


14. Schlussbestimmungen
(1) Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen
Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung
zwischen BS-Grüttner und Ihnen nach Wahl BS-Grüttners Braunschweigs oder Ihr Firmensitz. Für
Klagen gegen BS-Grüttner ist in diesen Fällen jedoch Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser
Regelung unberührt.


(2) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der
Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die
Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung
stehende Sprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.


(3) Die Beziehungen zwischen BS-Grüttner und Ihnen unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.


(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten
zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die
Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: März 2022